Alles über das Rauchen Warnhinweise Inhaltsstoffe des Rauches
Rauch enthält Benzol,
Nitrosamine, Formaldehyd
und Blausäure.

Inhalt: Qualitative Übersicht über die Inhaltsstoffe des Tabakrauchs
Quantität verschiedener Inhaltsstoffe des Tabakrauchs
Sonstige quantitative und qualitative Angaben
Warum Tabakrauch radioaktiv ist

Quantität verschiedener Inhaltsstoffe des Tabakrauchs

Die nachfolgenden Tabellen erfassen bei weitem nicht alle Inhaltsstoffe. Auch die Richtwerte sind schon älter, also wahrscheinlich inzwischen verschärft worden.
Zur Lesweise der Tabellen:
Die erste Spalte enthält die Inhaltsstoffe, so wie sie in der Literatur angegeben werden.
In der zweiten Spalte steht der Schadstoffgehalt im Nebenstromrauch pro Zigarette. Als Nebenstromrauch wird der von der Zigarettenglut ausgehende Rauch bezeichnet, als Hauptstromrauch der vom Raucher eingesogene und teilweise wieder exhalierte Rauch.
Es folgt das Verhältnis der Schadstoffmengen zwischen Nebenstromrauch und Hauptstromrauch, betitelt "N/H".
In der letzten Spalte finden sich Richtwerte für die Schadstoffkonzentrationen. Oberhalb dieser Konzentration muss nach vorherrschender Meinung von einer Gefährdung der Gesundheit ausgegangen werden. Das Kürzel MIK steht für die Maximale-Immissions-Konzentration, MAK/20 bezeichnet den zwanzigsten Teil der Maximalen-Arbeitsplatz-Konzentration der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe". Dieser MAK/20-Wert ist nach [U5, p.24] als Richtwert für alle Schadstoffe, die nicht zwingend mit einem Arbeitsprozess verbunden sind, anzusetzen, soweit keine anderen Richtwerte bestehen. Als Einheiten wurden die allgemein verwendeten SI-Einheiten mit den üblichen Vorsätzen verwendet: 1 mg = 0,001 g; 1 ng = 10-9 g; 1 pg = 10-12 g.

2.1 Krebserregende Stoffe
Die folgenden Tabellen enthalten Stoffe der Kategorien K1 und K2.
Die erste Tabelle führt solche Stoffe auf, die natürlich vorkommen und für die Richtwerte existieren.

Inhaltsstoff mg/Zigarette N/H Richtwert [mg/m³; ]
Formaldehyd ~ 1,53 ~ 51 MAK/20 = 0,03
Acrolein ~ 0,93 ~ 12 MAK/20 = 0,0125
Anilin 0,01 29,7 MAK/20 = 0,4


Die folgende Tabelle enthält diejenigen Kanzerogene, für die es keine unbedenkliche Konzentration gibt. Sie sollen daher in der Atemluft nicht vorkommen und ihre unkontrollierte Freisetzung vermieden werden.

Inhaltsstoff ng/ZigaretteN/HUnbedenklichkeitsgrenze
Benzo(a)pyren 25-121 2,1-3,5 keine
Hydrazin 96 3 keine
Benz(a)anthrazen 81-612 n.a. keine
N-Nitrosopyrrolidin 2,8-700 n.a keine
N-Nitrosodimethylamin 140-1040 11,5-100 keine
N-Nitrosonornikotin 150-6100 0,5-7,1 keine
N-Dimethylnitrosamin 143000-1040000 n.a. keine
N-Diethylnitrosamin 8200-75000 2,2-78,8 keine
N-Ethyl-N-methylnitrosamin 5000-75000 n.a. keine
Cadmium 430-720 3,6-7,2 keine
Nickel 620-1030 12,9-31 keine
Zink 100-400 0,2-6,7 keine

2.2 Giftige Stoffe
Die folgende Tabelle enthält Stoffe der Kategorien K3, K4, K5.

Inhaltsstoffng/ZigaretteN/HRichtwert [mg/m³ ]
Nikotin 3,87-4,312,5-3,3 MAK/20 = 0,0025
Trockenkondensat ~ 52 ~ 1,7 n.a.
Kohlenmonoxid 46-61 2,5-4,7 MAK/20 = 1,65
Kohlendioxid 448-759 8,1-11,3MAK/20 = 450
Stickstoffoxide (NOx)2-3 4-10 MIK = 0,1
Ammoniak 5,14-8,6 44-170 MAK/20 = 1,75
Acetonitril 0,58-1,283,4-5,3 MAK/20 = 3,5
Pyridin 0,34 10 MAK/20 = 0,75
Toluol ~ 0,95 2,1 MAK/20 = 19

2.3 Nicht von mir klassifiziert

Stoffe der Kategorie K? folgen in dieser Tabelle. Sie werden in Kontexten erwähnt, die Kanzerogenität nahelegen. Um aber keine Fehler zu Ungunsten des Tabakrauchs zu begehen, bleiben sie unklassifiziert.

Inhaltsstoffng/ZigaretteN/HRichtwert
Chinolin 18000 10,8 n.a.
N-Nitrosoanatabin 150-1500 0,3-0,9n.a.
4-(N-Methyl-N-nitrosoamino)- -1-(3-pyridil)-1-butanon 200-700 1,2-3,7n.a.

Quellen:

U1: The Lancet, Vol. 336, p865-866, 1990.
U2: Technische Regeln für Gefahrenstoffe Stand 87, herausgegeben von der "Kommision zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft".
U3: Luftverunreinigungen in Innenräumen, Januar 1990
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
U4: Umweltpolitik: "Auswirkungen der Luftverunreinigungen auf die menschliche Gesundheit"
Bericht des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Umweltministerkonferenz, 8.Mai 1987
U5: Umweltbrief: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
"Luftverunreinigungen in Innenräumen"
Kurzfassung des Sondergutachtens, 26. Juni 1987.
Herausgeber: Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
M3: Deutsche Forschungsgemeinschaft: Passivrauchen am Arbeitsplatz
Senatskommision zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
Herausgegeben von Prof. D.Henschler
M8: Deutsche Medizinische Wochenschrift 112 (1987), p.1054ff
Tabakrauch: der für den Menschen gefährlichste Schadstoff in der Luft unserer Umwelt
Prof. Dr. Dr. med. h.c. Herbert Remmer
Direktor des Instituts für Toxologie der Universität Tübingen

Anmerkung: Die Quellen U4 und U5 erhält man auf Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundeszentrale für politische Bildung zugesandt.

Dieser Artikel erschien erstmals im Usenet:
Newsgroups: de.soc.umwelt
From: maus@ira.uka.de (Thomas Maus)
Subject: Toxikolog. Aspekte des Tabakrauchs
Summary: Eine übersicht über Teile der Giftfracht von Zigaretten
Date: Fri, 28 Aug 1992 16:19:04 GMT